Unser Friedhof ist ein Kleinod. Wir alle tragen dazu bei, dass der Friedhof eine würdige Stätte für unsere Verstorbenen bleibt. Einige Hinweise können dafür dienlich sein und wenn sie eingehalten werden, ist dies sicher ein wichtiger Beitrag, um unseren Friedhof als Kleinod zu erhalten.
Der Friedhof Pfunders ist ein Reihenfriedhof: Das Grab können Angehörige solange beanspruchen, solange die „Verwesungszeit“ – Rotationszeit – nicht um ist. Zurzeit beträgt sie in Pfunders ca. 30 Jahre. Nach der Rotationszeit steht das Grab anderen zur Verfügung. Das Grab wird ohne Gebühren zur Verfügung gestellt.
Die Grabstätte:
Die Ausmaße der Grabstätte sind: 1,20m x 0,70m.
Die Höhe des Grabkreuzes ist so zu wählen dass das Größenverhältnis zur Grabeinfassung passt; die Breite des Grabkreuzes entspricht der Breite der Grabeinfassung. Die Grabeinfassung ist aus einfach behauenem Granit. Die Grabeinfassungen werden auch so gemacht, dass sie die Nachbargräber nicht behindern.
Rechts und links auf der Einfassung, wo das Kreuz befestigt ist, können eine Laterne und auch die Schrifttafel angebracht (gewünscht aber am Kreuz) werden. Diese sollen, der Größe des Grabkreuzes angepasst, gefertigt werden.
Die Schrifttafel auf dem Kreuz enthält ein Bild und den Namen des Verstorbenen, den Hofnamen, seinen Beruf; und passend ist auch ein christlicher Spruch. Auch die Namen von verstorbenen Angehörigen, deren Grab bereits gestört ist, können auf der Schrifttafel aufscheinen.
Schöne alte Grabkreuze sollen wieder verwendet werden.
Beim Errichten der Grabstätte ist der Friedhofspfleger von Pfunders behilflich. Er ordnet den Abstand der einzelnen Grabstätten an.
Die Gräber werden spätestens bis zum ersten Jahrestag würdig hergerichtet und ordnungsgemäß Instand gehalten.
Zur Bepflanzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwänden. Zu hoch wachsende Sträucher, die auch den oberen Teil des Kreuzes verdecken sollen nicht eingepflanzt werden.
Die Angehörigen pflegen das Grab, solange sie es zur Verfügung haben.